Steuerleuteausbildung

Steuerleuteausbildung

Kein Ruderboot darf ohne Obfrau oder Obmann aufs Wasser gehen. Obleute müssen eine Steuerausbildung gemäß der Ausbildungsordnung des WSVG durchlaufen haben. Dabei gibt es verschiedene Steuerklassen, die erteilt werden können:

SteuerklasseStrecke und BootstypenAusbildung und Voraussetzung
Großer Steuermann (G)alle Strecken
alle Gig-Boote außer 8+/8x+ und 1x
Praxis
Mindestens 12 Ausfahrten (mit erfahrenem Obmann), davon:
1. mindestens eine bis Hafen Oberwinter (A)
2. mindestens eine Rückfahrt rechtsrheinisch (B)
3. mindestens eine Rückfahrt im Hauptstrom Nonnenwerth (C)
4. mindestens ein Wendemanöver zwischen den Kribben (D)
5. mindestens 4 Fahrten handgesteuert im 4x+ und dann
6. mindestens je 4 Fahrten fußgesteuert im 2x/3x und 4x/5x
7. von den Anforderungen 1. – 4. dürfen auch mehrere bei einer Fahrt erfüllt werden.

Ausbildungsschwerpunkte:
- Beherrschen der verschiedenen Bootstypen
- Vorbereitung: Bootseinstellungen, Steuerüberprüfung, Ausrüstung
- Ablauf und Ruderkommandos an Land und bei der Fahrt
- Ab- und Anlegen, dabei Beachtung der Wellen
- Kenntnis des Ufers + der Untiefen bis Oberwinter linksrheinisch und rechtsrheinisch zwischen Nonnenwerth-Südspitze und Fähre Königswinter
- Verhalten gegenüber Fähren
- Einschätzen von Strömungen und Wellen insbes. an den Kribben,
- Verhalten bei Schiffsverkehr insbesondere an den Kribben und bei Stromkreuzung der Berufsschifffahrt
- Passieren von Bojen und Hindernissen (immer stromabseitig)
- Wechsel der Uferseite
- Während der Ausbildungsfahrten Besprechung konkreter Problemsituationen – unabhängig vom aktuellen Wasserstand:
* Hoch- und Niedrigwasser im Streckenverlauf, z.B.
* auflaufende (steiler werdende) Wellen bei Niedrigwasser
* enge Durchfahrt Nonnenwerth bei Niedrigwasser (Gegenverkehr!)
* Sandbänke Südspitze und Fähre Rolandseck (Kurs!)
* Verhalten bei Hochwasser (Kurs, Treibgut, …)
- nach dem Rudern: Bootspflege und -Lagerung
Kleiner Steuermann (K)Dreesenkribbe bis
Mehlemer Fähre

alle Gig-Boote außer 8+/8x+ und 1x
Hinweis s.u.
Praxis
Mindestens 6 Ausfahrten (mit erfahrenem Obmann), davon
1. mindestens 2 Fahrten handgesteuert im 4x+ und
2. mindestens je 2 Fahrten fußgesteuert im 2x/3x und 4x/5x
Diese Fahrten gehen i.d.R. zwischen Dreesen und Mehlemer Fähre. Sie zählen nur dann gleichzeitig für den Steuermann G, wenn sie bis Südspitze gegangen sind.

Ausbildungsschwerpunkte:
- Beherrschen der verschiedenen Bootstypen
- Vorbereitung: Bootseinstellungen, Steuerüberprüfung, Ausrüstung
- Ablauf und Ruderkommandos an Land und bei der Fahrt
- Ab- und Anlegen, dabei Beachtung der Wellen
- nach dem Rudern: Bootspflege und -Lagerung
Handsteuermann (H)alle Strecken
nur handgesteuerte Gig-Boote außer 8+/8x+
Praxis
Mindestens 6 Ausfahrten (mit erfahrenem Obmann), davon
1. mindestens eine bis Oberwinter Hafen (A)
2. mindestens eine Rückfahrt rechtsrheinisch (B)
3. mindestens eine Rückfahrt im Hauptstrom Nonnenwerth (C)
4. mindestens ein Wendemanöver zwischen den Kribben (D)
Ausbildungsschwerpunkte: wie (G)
Achter (A)alle StreckenPraxis
Mindestens 6 Ausfahrten mit Achter-Obmann nach mindestens zweijähriger eigenständiger Steuerpraxis (G) oder (H)

Ausbildungsschwerpunkte:
- Ablauf beim Transport aus der Halle
- Vorbereitung + Prüfung von Steuer, Abdeckungen, Coxbox, …
- Positionen der Ruderer beim Tragen auf der Rampe und Pritsche
- Besonderheiten bei der Wellenannahme
- Besonderheiten beim Steuerkurs und beim Wenden
- Ablegen von Boot und Zubehörs in der Halle, Laden der Coxbox
Einer (E) alle StreckenPraxis
Voraussetzung: Steuerlaubnis (G) und Teilnahme am Einerlehrgang oder vergleichbare Skifferfahrung

Ausbildungsschwerpunkte:
- Unterweisung und Üben der alleinigen Handhabung:
- Vorbereitung, Handhabung der Winden bei Deckenaufhängung
- Transport aus der Halle und zur Pritsche und zurück,
- Ablage/Vorbereiten der Skulls, Sicherung auf der Pritsche
- An- und Ablegen
- Eigenarten des Einer-Verhaltens an Kribben und bei Wellen
- Unterschiede zwischen offenem und geschlossenem Einer

Hinweis zu "Kleiner Steuermann (K)":

Diese Steuererlaubnis kann im Verlauf der Ausbildung zur Steuerklasse (G) erteilt werden. Die Erlaubnis (K) ist auf die Anwendung während der allgemeinen Rudertermine beschränkt. Der Ruderdiensthabende
prüft die Wasserstands- und Wetterbedingungen und stellt eine geeignete Mannschaft zusammen

Ausbildungsordnung

  • Die Steuerausbildung besteht aus
    1. dem Lehrgang,
    2. der praktischen Ausbildung und
    3. der schriftlichen Prüfung und einer Prüfungsfahrt.
    Die praktische Ausbildung kann vor dem Lehrgang begonnen werden.
    Der Steuermann (K) kann vor der Prüfung und vor dem Lehrgang erteilt werden.
    Als Lehrgang gilt auch der Segel- und Motorbootführerschein „binnen“.
  • Die Steuerausbildung erfolgt unter der Leitung der dafür benannten Ausbilder. Das schließt einzelne Ausbildungsfahrten mit einem anderen Obmann in Absprache mit dem Ausbilder nicht aus.
  • Bei der Anzahl der Fahrten ist jeweils Hin- und Rückfahrt gemeint. Wer nur eine Richtung steuert, hat erst dann eine Fahrt absolviert, wenn er auch die andere Richtung gesteuert hat. In dem Ausbildungsnachweis muss das entsprechend deklariert sein.
  • Es existiert ein Steuerausbildungsnachweis in dem die Fahrten und absolvierten Ausbildungsinhalte eingetragen werden. Nach Erteilung der Steuererlaubnis wird das Formblatt vom Vorstand zu den Akten genommen, um Art und Umfang der Steuerausbildung jederzeit nachweisen zu können.
  • Bei der Einteilung im Ruderdienst wie auch bei den ersten selbständigen Fahrten mit Steuererlaubnis ist darauf zu achten, dass der noch unerfahrene Steuermann nicht mit einer Mannschaft ausfährt, die mehrheitlich aus Ruderanfängern besteht.
  • Die Regelungen für die Trainingsmannschaft sind in der Ruderordnung gesondert aufgeführt. Hier sind Abweichungen in der Verantwortlichkeit der Trainingsleitung möglich. Der ernannte Steuermann eines Rennbootes erwirbt damit aber nicht die generelle Steuererlaubnis für den allgemeinen Betrieb auf dem Rhein. Wenn Breitensportler an der Insel unter Aufsicht des Trainers im Einer fahren, ist dafür nicht die Steuerklasse (E) erforderlich. Umgekehrt führt auch Fahren an der Insel nicht automatisch zur Steuerklasse (E). Der Trainingsbetrieb an der Insel spielt sich zwischen Nord- und Südspitze ab

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